Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl

Der BIK BITV-Test ermittelt die Konformität eines Web-Angebots gemäß BITV 2.0 / EN 301 549. Werden alle Seiten einer repräsentativen Seitenauswahl mit „konform“ bewertet, können Sie das Prüfzeichen „BIK BITV-konform (geprüfte Seiten)“ auf der Website einbinden und über die Verlinkung auf den Prüfbericht das gute Testergebnis nach außen dokumentieren.

Doch was bedeutet Konformität in diesem Zusammenhang genau?

Gemäß EN 301 549 ist eine Seite eines Angebots konform, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Für die Auswertung des BITV-Tests bedeutet das, eine Anforderung wird als „erfüllt“ bewertet, wenn untergeordnete Prüfschritte in dem fünfstufigen Bewertungsschema mit „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bewertet wurden.

Ziel: Konformität und Prüfzeichen

Um das Ziel „Konformität gemäß BITV 2.0 / EN 301 549“ zu erreichen, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung. Die Prüferinnen und Prüfer identifizieren bei einem ersten Test in der Regel noch viele Mängel. Daher werden aus unserer Erfahrung zwei Tests notwendig sein.

  1. Ein erster Test ermittelt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Der ausführliche Prüfbericht unterstützt mit Erläuterungen, Hinweisen und Best-Practice-Beispielen bei der Optimierung.
  2. Es folgt ein weiterer Test (mit leicht veränderter Seitenauswahl). Dieser bestätigt im Idealfall die Konformität der geprüften Seiten.

Ist Ihr Ziel Konformität und ein Prüfsiegel, dann ist eine repräsentative Seitenauswahl bereits bei einem ersten Test sinnvoll. Sie bietet die Basis dafür, dass bestehende Mängel in allen Seitentypen identifiziert werden können und eine umfassende Optimierung möglich ist. In frühen Phasen der Entwicklung oder bei der Prüfung einzelner Komponenten oder Seiten kann eine testbasierte entwicklungsbegleitende Beratung sinnvoll sein.

Veröffentlichung eines Ergebnisses

Sie können den Prüfbericht unabhängig vom erzielten Ergebnis veröffentlichen und den Prüfbericht verlinken (beispielsweise für eine Erklärung zur Barrierefreiheit). Auch ein nicht (ganz) konformes Prüfergebnis kann damit nach außen dokumentiert werden.

Voraussetzung für eine Veröffentlichung (und auch für ein BIK-Prüfzeichen) ist jedoch, dass die Prüfstelle eine unabhängige, repräsentative Seitenauswahl durchführt. Das heißt, Sie kennen bei Beauftragung nur die Anzahl der geprüften Seiten, nicht aber die konkrete Auswahl. Wenn Sie ein BIK-Prüfzeichen auf dem Angebot platzieren wollen, muss es auf den Online-Prüfbericht verlinken. So ist die Bewertung transparent nachvollziehbar.