Barrierefreiheit – was bedeutet das?

Digitale Medien sind für alle da, können aber nicht von allen genutzt werden.

Mit Barrierefreiheit assoziieren viele zunächst Aufzüge, behindertengerechte Räumlichkeiten oder Ampeln mit akustischem Signal. Doch was heißt Barrierefreiheit in Zeiten der Digitalisierung? Laut einer Studie der Aktion Mensch zum Nutzungsverhalten von Menschen mit Behinderung, bedeutet es, dass Menschen mit Behinderung das Internet nutzen – also wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren – können.

In der Studie der Aktion Mensch heißt es:

„Das Web ist an seiner Basis so gestaltet, dass es für alle Menschen nutzbar ist, unabhängig von ihrer Hardware, Software, Sprache, Kultur, Ort, physischen oder kognitiven Fähigkeiten.“

https://medien.aktion-mensch.de/publikationen/barrierefrei/Studie_Web_2.0.pdf

Websites müssen nur entsprechend gestaltet werden. Dafür gibt es die vom World Wide Web Consortium 2008 verabschiedete Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0), die auf den vier grundlegenden Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit basieren. Anhand von Erfolgskriterien können diese getestet werden.

Außerdem wurde auf Basis des Behindertengleichstellungsgesetzes die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) verabschiedet. Sie erhält neben einem Auszug aus den WCAG 2.0 weitergehende Anforderungen an Leichte Sprache und Gebärdensprache.

für barrierefreies Webdesign gehören:

  • Flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe und Text-Größe)
  • Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, damit Screenreader die Möglichkeit haben diese zu erfassen
  • Untertitel und Alternativen für Audio und Video
  • Eine übersichtliche Seitenstruktur mit Überschriften, Absätzen und Listen
  • Navigation über die Tastatur oder
  • Leichte Sprache
  • Ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen

Zur Prüfung der Umsetzungen zur Barrierefreiheit im digitalen Umfeld gibt es den sog. BIK BITV-Test.

Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549.

Seit 2005 ist der BIK BITV-Test das etablierte Prüfverfahren in Deutschland. Er ist in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden. Transparenz, Offenheit und die stetige Anpassung an aktuelle Standards und Rechtssetzungen zeichnen den BIK BITV-Test aus.

Wie kann Nomics Sie hier unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei der Analyse ihrer Applikationen, z.B. ihrer Homepage und erstellen einen Bericht aus dem Sie notwendige Handlungsaktivitäten ableiten können. Mit dem Bericht zeigen wir Ihnen basierend auf dem BIK BITV-Test, welche Änderungen an Ihrer Applikation durchgeführt werden sollten. Der Bericht ist im Sinne einer Handlungsleitlinie in der nachfolgenden Logik strukturiert:

Was muss geändert werden?

Was sollte geändert werden?

Was kann bestehen bleiben?

Gern erstellen wir ihnen ein Angebot um gemäß Ihrer Notwendigkeiten die benötigten Änderungen umzusetzen.